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Buchführung - A und B sind je zur Hälfte Gesellschafter der X – GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00 und ist voll eingezahlt. Der Bilanzgewinn beträgt € 500.000,00. Gesellschafter A verstirbt. Gem. Satzung können in einem solchen Fall die Anteile eingezogen werden, was auch geschieht. Die Anteile werden eingezogen und die Erben erhalten einen Betrag in Höhe von € 250.000,00, der zu Lasten des Bilanzgewinns gebucht wird. Daraus folgt, dass die eingezogenen Anteile untergehen. Da damit das Mindestkapital von € 25.000,00 nicht mehr vorhanden ist, müssen die übrigen Anteile aufgestockt werden. Der Aufstockungsbetrag ist durch (nunmehr) alleinigen Gesellschafter B zu leisten.Frage: 1. Bitte, geben Sie mir auf, wie die Einziehung/Untergang der GmbH-Anteile zu buchen ist. 2. Ist es richtig, den Abfindungsbetrag in Höhe von € 250.000,00 gegen den Bilanzgewinn zu buchen? Wenn nein, wie wäre zu buchen? 3. Wie ist der Aufstockungsbetrag zu buchen? Der verbleibende Gesellschafter hat diesen z.Zt. noch nicht bezahlt.
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