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Die Mandantin ist Physiotherapeutin und erzielt Einkünfte nach § 18 EStG. Es wird ein Kassenbuch geführt, in dem Einnahmen und Ausgaben täglich einzeln aufgezeichnet werden. Bei den Einnahmen ergeben sich täglich somit zahlreiche Einzeleintragungen über erbrachte Leistungen gleichen Inhalts wie Name, Quittungsnummer, erbrachte Leistung. Bisher wurden die zahlreichen Kasseneinnahmen jeweils in Einzelbeträgen in der FIBU verbucht. Frage: Ist die Einzelverbuchung der Bareinnahmen bei einer Freiberuflerin überhaupt notwendig? Oder ist es auch zulässig, die Einzelbeträge pro Monat zu addieren und monatlich in einer Summe zu buchen?
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