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Es geht um eine kleine Kapitalgesellschaft, die bisher die Befreiung nach § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen hat.Grundsätzlich können aktive latente Steuern in der HB gebildet werden, passive latente Steuern sind jedoch nach §274 Abs. 1 HGB in der HB zu bilden.Nach IDW RS HFA 7 und der Gesetzesbegründung zum BilMoG ist bei Inanspruchnahme der Befreiungsregelung nach § 274a HGB eine Rückstellung für passive latente Steuern in der HB zu bilden. Müssen wir uns an die IDW Vorschriften halten oder gilt das HGB mit der Befreiungsvorschrift? Was ist, wenn wir keine passive latente Steuer und keine Rückstellung in der HB ausweisen? Ist die Handelsbilanz dann falsch? Was für eine Auswirkung hat dies grundsätzlich und insgesondere auf nicht veröffentlichungspflichtige Mandate (z.B. bei einem e.K. mit Bilanzierung)? Muss man zwingend eine Handelsbilanz aufstellen oder reicht eigentlich nicht eine Steuerbilanz, die dann auch beim Finanzamt und den Banken eingereicht wird?
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