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Eine Mandantin ist selbständig künstlerisch als Schauspielerin tätig. Im Rahmen eines Auftrags war sie für einen österreichischen Auftraggeber in Wien tätig. Der Auftraggeber rechnete ihr gegenüber ab. Von dem nach Abzügen verbleibenden Gesamtbetrag zog er eine sogenannte österreichische Ausländersteuer von 20% ab. Bitte teilen Sie mit, ob diese österreichische Ausländersteuer von 20% auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann oder ob eine Möglichkeit besteht, diese Steuer vom österreichischen Fiskus wieder zu erhalten.
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