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Meine Mandanten kaufen eine Immobilie in Italien, die sie an Urlauber kurzfristig vermieten wollen.Wer hat das Besteuerungsrecht? Lt. Art. 6 DBA Italien lautet: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen. (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. Wie muss ich das Wort
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