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Eine österreichische GmbH, angehängt an einen schwedisch/luxemburgischer Konzern will auf dem deutschen Markt Fuß fassen und hätte die Möglichkeit einen deutschen Mitarbeiter anzuwerben. Derzeit gibt es in Deutschland keine Tochterfirma oder Betriebsstätte. Der Mitarbeiter sollte über die österreichische Firma abgerechnet werden – voraussichtlich als Dienstnehmer/Arbeitnehmer. Wobei sein Tätigkeitsort sich zwischen Österreich und Deutschland ca. 1:7 verteilen wird. Der Wohnort des Mitarbeiters liegt in Deutschland. Daraus haben sich folgende Fragen ergeben: Fallen in Deutschland Abgaben an (Lohnsteuer, Sozialversicherung u.a.)? Wenn ja, wie hoch wären annähernd die Kosten für ein Bruttogehalt von € 4.000,00 (14 Mal im Jahr) zuzüglich Nutzung eines PKWs? Ist das deutsche Arbeitsrecht anwendbar? Wenn ja, kann ein Probedienstverhältnis vereinbart werden? Was ist die maximale Zeitspanne für ein Probedienstverhältnis? • Solange dieser Mitarbeiter keine Verträge unterzeichnet, würde auch keine Betriebsstätte in Deutschland entstehen? Wäre neben einem Dienstverhältnis auch ein Werkvertrag denkbar? Wenn ja, kann dies bei Kündigung des Vertrages zu einer Handelsvertreter-Abfindung führen?
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