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Geldanlage in Österreich. Vater hat für Sohn auf dessen Namen in Österreich sein eigenes Geld angelegt Nun muss Nachmeldung erfolgen, in welcher die gesamten Beträge auf den Namen des Vaters lauten sollen. M.E. bei eindeutiger übereinstimmender Erklärung der Betroffenen möglich ohne Schaden. Es könnten allerdings Nachfragen kommen, die aber ohne besondere Folgeprobleme klärbar wären. Problem stellt sich aber bezüglich der EU-Quellensteuerbescheinigung der österreichischen Bank, die sachgerecht auf den Sohn lautet. Somit nicht anrechenbar! Kann bei Darstellung und Zurverfügungstellung aller Kontounterlagen die Anrechnung der Steuer erreicht werden? Ich denke derzeit: Nein! Zumindest wird es zunächst eine Weigerung geben. Andererseits wäre ja nur der ausgewiesenen Kontoinhaber auf der Bescheinigung erfasst und diese Daten - was die Quellensteuer betrifft - wären dem Vater zuzurechnen und deshalb wirtschaftlich anrechenbar. Bedenken meinerseits: der formale Aspekt würde auch vor dem Finanzgericht überwiegen und es würde zu keiner Anrechnung beim Vater kommen.
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