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Deutsche KG hat Einkünfte in China mit entsprechendem Quellensteuereinbehalt. Für Zinseinkünfte in China kann in Deutschland 15% der Quellensteuer angerechnet werden, obwohl die chinesische Income Tax nur 10% beträgt. 5% sind also in Deutschland zusätzlich fiktiv anrechenbar. Wie sieht es bei Einkünften in China aus, die keine Zinseinkünfte sind, sondern aus der Weiterberechnung "technical Service" stammen? Hier hat sich durch die Mehrwertsteuerreform in China die Berechnung und Belegung mit Steuern etwas geändert. Eine Income Tax von 3,75% auf den Nettorechnungsbetrag wird als Quellensteuer in China erhoben. Gibt es hier auch eine fiktive Anrechnung und wie hoch ist diese?
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