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Der Geschäftsführer einer deutschen GmbH ist niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden. An der deutschen GmbH ist eine niederländische BV zu 100% beteiligt. Der Geschäftsführer ist wiederum zu 100% an der niederländischen BV beteiligt. Die deutsche GmbH stellt dem Geschäftsführer einen PKw zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf (= Sachbezug). Einen Wohnsitz in Deutschland hat er nicht (Übernachtung im Hotel). 1. Wie ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn die 183 Tage-Grenze nicht überschritten ist? 2. Wie ist der Sachverhalt zu behandeln, wenn die 183 Tage-Grenze überschritten ist?
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