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Meine Mandantin (dt. Staatsangehörige) war in Japan verheiratet und über fünf Jahre dort als Arbeitnehmerin tätig. Nach ihrer Scheidung im Jahr 2011 ist sie nach Deutschland zurückgekehrt und ist als verbeamtete Professorin ausschließlich in Deutschland tätig. Im Jahr 2014 hat sie sich ihre Ansprüche aus dem japanischen Rentenversicherungssystem in einer Pauschalsumme auszahlen lassen. In Japan wurde hierauf eine Steuer von rund 20% erhoben und der Rest ausbezahlt. Wie ist die Versteuerung in Deutschland?
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