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Ein Mandant ist Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland. Er hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und hält sich hier überwiegend auf. Mitte des Jahres 2014 gründete er mit einem Partner eine AG in der Schweiz. Er hält 50% der Anteile. Aus der Schweizer AG werden keine laufenden Gehälter oder andere Zahlungen erhalten. Insbesondere auch keine Gewinnausschüttungen. Von der deutschen GmbH bezieht er ein Geschäftsführergehalt, keine Gewinnausschüttungen. Ursprünglich hat der Mandant gedacht, dass er Ende des Jahres 2015 in die Schweiz umzieht. Der Wert der GmbH-Teile entspricht ca. 300% des Nominalkapitals. Die Schweizer AG ist momentan nur so viel Wert, wie das Nominalkapital. Bei der Schweizer AG ergeben sich aber nun große Geschäftschancen. Der Mandant rechnet damit, dass er in der zweiten Jahreshälfte 2015 hohe Umsätze und hohe Gewinne erzielt. Er rechnet mit Gewinnen von ca. T€ 500. Der Mandant überlegt deshalb, seinen Wohnsitz sofort in die Schweiz zu verlegen.Fragen Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn der Mandant umzieht? Müssen die stillen Reserven aus der GmbH-Beteiligung versteuert werden? Müssen die stillen Reserven aus der Schweizer AG-Beteiligung versteuert werden? Wenn ja, kann eine Wertermittlung der Anteile an der Schweizer AG auf den 01.05.2015 erfolgen? Wird der Wert der Anteile an der Schweizer AG auf den 01.01.2015 zugrunde gelegt? Der Mandant beabsichtigt, in den nächsten Jahren eine Familie zu gründen. Mit der Familie möchte er an sich in Deutschland leben. Sofern er innerhalb der nächsten 5 Jahre wieder nach Deutschland zurückzieht, lässt sich dann die Besteuerung vermeiden?
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