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X ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Seine Ehefrau Y ebenfalls. Y besitzt die deutsche und mexikanische Staatsbürgerschaft. y hat in Mexiko ein Haus, welches sie vermietet. Nach mexikanischem Steuerrecht sind wohl die Mieteinkünfte eines Hauses steuerfrei. Sind diese Mieteinkünfte in der deutschen Steuererklärung in der Anlage AUS zu erklären und unterliegen sie dem deutschen Progressionsvorbehalt?
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