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Die Mandantin hat eine 100%-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Brasilien erworben. Diese brasilianische Kapitalgesellschaft ist in Deutschland weder unbeschränkt steuerpflichtig (mangels Sitz oder Geschäftsleitung im Inland) noch beschränkt steuerpflichtig (mangels Einkünften aus bzw. in Deutschland). Frage: Muss unsere Mandantin für diesen Fall die Meldung BZSt2 i.S.v. § 138 Abs. 2 AO abgeben? Oder betrifft diese Meldung nur den Erwerb von Beteiligungen an beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (z.B. aufgrund von Lizenzeinkünften aus Deutschland)?
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