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Eine in Österreich ansässige GmbH möchte für die Region Deutschland einen Außendienstmitarbeiter anstellen. Der Mitarbeiter ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt in Deutschland. (ca. 400 km von der Grenze /Unternehmen entfernt; außerhalb der Grenzgängerregelung) Bis auf wenige Fahrten nach österreich in die Firmenzentrale ist ist er zu 100 % in Deutschland tätig. Ist für den Mitarbeiter die Lohnabrechnung in Deutschland durchzuführen? Ist der Mitarbeiter in D Sozialversicherungs- u. Lohnsteuerpflichtig? Wenn ja: Muss die Firma dann zwangsweise in Deutschland eine Betriebsstätte gründen?
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