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Ein deutsches Unternehmen stellt Praktikanten ein für einen Zeitraum von sechs Wochen und schickt diese für den gesamten Praktikumszeitraum ins Ausland zu Kooperationspartnerunternehmen (keine verbundenen Unternehmen = fremde Dritte). Die Praktikanten sollen ein (kleines) Gehalt bekommen, welches sich auch nach dem Mindestlohn des jeweiligen Landes richtet. Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, dass die erste Tätigkeitssätte im steuerlichen Sinne der Tätigkeitsort im Ausland ist (z. B. New York, Barcelona). Der Wohnsitz der Praktikanten bleibt natürlich hier in Deutschland. Sie sind nur für diesen kurzen Zeitraum im Ausland. Fragen: 1. Ist das Gehalt in Deutschland lohnsteuerpflichtig und muss hier Lohnsteuer abgeführt werden? 2. Können die Reisekosten, Visum, Übernachtungskosten und ausländische Krankenversicherung lohnsteuerfrei erstattet werden?
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