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Mandant=AG hat einen AN nach Belgien ab 09/2014 entsendet. Wohnsitz des AN ist Köln. Das Projekt soll 2015 über die 183 Tage Regelung überschritten werden. Daher meine Frage an Sie, wie ist das lohnsteuerrechtlich zu sehen evtl. Versteuerung in Belgien? Müssen wir uns einen Steuerberaterkollegen in Belgien für die Abwicklung suchen? Würde die Versteuerung rückwirkend ab 09/2014 gelten, da die 183 Tage überschritten werden? Was passiert mit der bereits einbehaltenen Lohnsteuer in Deutschland?
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