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Mandantin hat ursprünglich ein Grundstück in Griechenland erworben. Es war zur Eigennutzung bestimmt. Aufgrund finanzieller Engpässe soll dies Objekt nun vermietet werden. Mieteinnahmen fließen aber nur sehr sporadisch. Bitte teilen Sie mit, ob diese Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklärung zu erfassen sind oder ob diese nach einer Sonderregelung des DBA befreit sind. Sind sie dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen? Gibt es sonst Besonderheiten?
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