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Eine schweizer Aktiengesellschaft CH-AG betreit eine Internetseite unter der Toplevel-Domain .ch. Die Server für das Hosting dieser Internetseite stehen in der Schweiz. Sämtlicher Kontakt mit den deutschen Firmenkunden erfolgt ausschließlich über der Internetseite bzw. auch telefonisch aus der Schweiz heraus. In Deutschland existiert keine Betriebsstätte oder ähnliches. Die CH-AG erbringt auschließlich Dienstleistungen im B2B Bereich. Die CH-AG stellt auf Ihrer Internetseite (xyz.ch) den deutschen Kunden eine sog. APP gegen ein monatliches Entgelt zur Verfügung. Die Nutzung dieser APP erfolgt ausschließlich via Internet. Die CH-AG stellt korrekterweise an Ihre deutschen Firmenkunden keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung (Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den deutschen Firmenkunden als Leistungsempfänger gemäß § 13 b Absatz 2 Nr.1 UStG) Damit die deutschen Firmenkunden Ihre Rechnungen von der CH-AG auch mittels dem Lastschriftverfahren (ELV bzw. SEPA-Lastschrift) begleichen können, unterhält die CH-AG ein deutsches Bankkonto. Über dieses deutsches Bankkonto zieht die CH-AG fällige Rechnungsbeträge von Ihren deutschen Kunden ein. Ebenso können deutsche Kunden Ihre Rechnung durch Überweisung auf dieses Konto begleichen.Wird durch das unterhalten eines deutschen Bankkontos, auf dieses die deutschen Kunden der CH-AG Ihre Rechnungen überweisen können und mit dessen Hilfe Lastschriften von deutschen Kunden durchgeführt werden, in Deutschland eine Betriebsstätte begründet? Dies hätte zur Folge, das den deutschen Firmenkunden auch deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 19% in Rechnung zu stellen wäre sowie dass die CH-AG in Deutschland steuerlich zu erfassen wäre (eigene Betriebsstätten-Buchhaltung, Steuererklärungen etc.).
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