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Mein Mandant, eine polnische Kommanditgesellschaft mit Sitz in Polen (keine deutschen Betriebsstätten) und 2 deutschen Tochtergesellschaften (GmbH) beabsichtigt zukünftig Personal an Alten- und Pflegeheime in Deutschland zu überlassen (Arbeitnehmerüberlassung liegt vor und ist geprüft). Die Überlassung der AN erfolgt durch Vermittlung der deutschen Tochtergesellschaften, welche hierfür eine Provision der Muttergesellschaft erhalten. Benötigt wird ein Kurzgutachten ob hierdurch für die polnische Mutter- Gesellschaft Ertrags- oder Umsatzsteuern anfallen. Abwandlung: Die Polnische Gesellschaft ist keine KG sondern eine GmbH (sp. z o.o.)
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