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Mein Mandant wohnhaft in Deutschland war Grenzgänger nach Österreich (30 km Zone) und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ab 01.01.2015 erhält mein Madant gesetzliche Renten aus Deutschland und Österreich sowie eine Abfindung aus Österreich (Rechtslage neu ab dem 01.01.2003). Nach öst. Recht snd die aus dem eingezahlten Kapital erwirtschafteten Erträge bei der BV-Kasse ertragssteuerfrei. Bei der Auszahlung der Abfindung in Form einer Einmalzahlung ist eine Besteuerung von 6 % vorgesehen lt. BUAK Österreich.Frage: Wo ist die Abfindung (Einmalbetrag) zu versteuern: Deutschland oder Österreich. Wenn in Deutschland: Wie ist die Rente zu versteuern? Kann in Österreich eine Freistellung der Besteuerung 6 % erwirkt werden? Danke!
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