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Mein Mandant lebt derzeit in Österreich und ist dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In Deutschland besteht lediglich beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich seiner Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie seiner gewerblichen deutschen Beteiligungseinkünfte. Auf Grund seiner früheren nichtselbständigen Tätigkeit bei seinem deutschen Arbeitgeber in Deutschland erhält mein Mandant in 2016 seine betriebliche Altersvorsorge ausbezahlt. Damals hatte mein Mandant seinen Wohnsitz in Deutschland und war hier unbeschränkt steuerpflichtig. Bei der Altersvorsorge handelt sich um eine Einmalauszahlung aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse mit Kapitalwahlrecht. Der Vertrag läuft seit ca. 20 Jahren und wurde im Rahmen seiner deutschen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von seinem deutschen Arbeitgeber steuerfrei bedient. Mein Mandant plant Ende 2015 seinen Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlegen. Meine Frage lautet somit: Ist die Auszahlung der Altersvorsorge als nachgelagerte Besteuerung in Deutschland zu sehen und somit hier im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht als Einkünfte aus nichtselbständigen Arbeit zu unterwerfen? Oder hat sein neuer Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht und die Auszahlung ist in Deutschland steuerfrei?
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