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Ein italienischer Arbeitnehmer mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland arbeitet seit dem Jahr 2006 Vollzeit als Berater für ein Unternehmen in Deutschland. Er ist bei einer italienischen Gesellschaft in Italien angestellt, die in Deutschland keine Niederlassung hat und die die Beratungsdienstleistungen an das deutsche Unternehmen berechnet. Von dem Arbeitslohn wurden seit Beginn der Tätigkeit italienische Sozialabgaben sowie italienische Einkommensteuer einbehalten und an den italienischen Staat abgeführt. In Deutschland hat keine Versteuerung stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass in Italien bei richtiger Behandlung keine Einkommensteuer zu bezahlen gewesen wäre. Die zu Unrecht gezahlten Einkommensteuerbeträge können aber nicht erstattet werden. Das deutsche Finanzamt will nun für die vergangenen Jahre Einkommensteuer auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Angestellten in Deutschland erheben. Kann die in Italien (fälschlich) gezahlte Einkommensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden?
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