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Unser Mandant ist Arzt und wollte eine Arztpraxis kaufen. Der Praxiskauf wurde aufgrund eines Streits rückabgewickelt. Hierdurch entstanden unserem Mandanten Rechtsanwaltskosten in Höhe von über 25.000,00 € für den Kaufvertrag sowie für die Aufhebung der Verträge. Wie sind diese Aufwendungen zu behandeln? Handelt es sich hierbei um negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder wie kann unser Mandant diese Kosten steuerlich berücksichtigen?
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