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Unsere Mandantin ist Rechtsanwältin und lebt in London. Im Jahr 2014 war sie das ganze Jahr über in London (gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt). In Deutschland war sie auch mit Postadresse gemeldet. Bis August 2014 war sie in London angestellt. Seit Juli 2014 ist sie selbständig tätig. Firmensitz/-adresse ist praktisch ihre Postadresse in Deutschland, sie ist auch Mitglied einer deutschen Rechtsanwaltskammer und vertritt in ihrer Selbständigkeit deutsche Kunden. (Ab April 2015 ist sie neben ihrer Selbständigkeit, die nun vom Umfang her wieder abnimmt, wieder in London angestellt, was für die Beurteilung 2014 momentan noch irrelevant ist.) Wie ist sie im Veranlagungszeitraum 2014 steuerlich zu behandeln?
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