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Meine Mandantin hatte bis zum 27.12.2014 ein Büro als freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin (EÜR). Aus privaten Gründen verlegte sie ihren Wohnsitz nach Großbritannien und ist nun von hier aus tätig.Frage 1: Hat sie ihren Betrieb in Deutschland zum 27.12.2014 aufgegeben (Übergang zu § 4 Abs. 1 EStG, Entnahme der Wirtschaftsgüter zum Teilwert etc.)?Davor war sie vom 01.01. bis zum 20.09.2014 in Großbritannien, um ihr Studium abzuschließen (Master, Zweitausbildung). Nach Deutschland kam sie zu Besuch, lebte in England in einem Studentenwohnheim. Sie war immer in Deutschland gemeldet.Frage 2: Wurde der Betrieb in dieser Zeit unterbrochen? Oder kann man ihn
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