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Ein Subunternehmer wird jeden Tag vom Auftraggeber im KFZ des Auftraggebers zur Baustelle mitgenommen. Unseres Erachtens können diese Fahrten vom Subunternehmer nicht steuerlich gemacht werden. Es wurde seitens des Subunternehmers die Ansicht vertreten, er könne dies analog Arbeitnehmern, die in Fahrgemeinschaft auf die Arbeitsstelle fahren, mit den Pauschalen geltend machen. Wie ist die Rechtslage?
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