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Ehepaar, beide Physiotherapeuten sind bisher im Angestelltenverhältnis in einer Klinik beschäftigt. Beide jeweils für 20 Std. Woche. Die Ehefrau macht nebenbei noch Hausbesuche. Vor ca. 5 Jahren haben beide ein Einfamilienhaus erworben, mit einer Gesamtwohnfläche von 180 qm. Seit etwa 3 Jahren renovieren und bauen sie das Kellergeschoss mit 60 qm zu einer eigenen Praxis um.  Beide beabsichtigen, sich zusammen selbständig zu machen und in dem zur Praxis umgebauten Keller ihre Physiotherapietätigkeit auszuüben. Frage: Natürlich möchten beide nicht, dass die Praxisräume ins BV kommen, da beide die Praxis voraussichtlich nur ca. 10 -15 Jahre betreiben wollen, weil sie dann im Rentenalter sind. Ist es möglich, für die Praxisräume nur die anteiligen Kosten von je 1/3 in der Ge winnermittlung geltend zu machen, oder muss die Praxis auf jeden Fall ins BV? Gibt es eine andere Möglichkeit, die Praxisräume außen vor zu lassen, also nur Kosten ansetzen, aber kein BV? Das Haus gehört den Eheleuten gemeinsam. Für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen M. Kaltz
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