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Unsere Mandantschaft macht eine Ausbildung zum staatlich geprüften Bergführer. Diese Ausbildung dauert ca. 2 Jahre. Unser Mandant möchte nach Beendigung dieser Ausbildung als Nebenwerb Touren anbieten. Unsere Fragen: Unseres Erachtens gehört der Beruf Bergführer zu den freiberuflichen, selbstständingen Tätigkeiten. Kann ich alle anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bergführerausbilung insbesondere die Ausbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben ansetzen?
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