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Mandant M betreibt Versicherungsagentur in Stuttgart. Kunden sind vorwiegend Firmen und vermögende Privatpersonen. Es wird in Abstimmung mit dem Versicherungskonzern eine Veranstaltung auf Sylt durchgeführt. Der Versicherungskonzern stellt den Referenten und bezuschusst die Veranstaltung darüberhinaus mit einem fixen Geldbetrag. Keinem der Gäste soll ein ertragsteuerlicher Nachteil durch diese Veranstaltung entstehen. Programm: Ankunft Montag nachmittags auf Sylt, Dienstag nachmittags Vortrag durch einem Referenten des Vers.konzerns (Geldanlagestrategien etc.). Mittwoch Rückflug. Teilnehmende Personen: Inhaber + 8 Kunden + 2 Interessenten = potentielle Kunden. Aufwendungen entstehen für Flüge, Hotel, Bewirtung Fragen: 1. Sind sämtliche Aufwendungen abzugsfähige Betriebsausgaben des M? 2. Sind die Bewirtungsaufwendungen voll oder nur zu 70 % abzugsfähig? 3. Ist das Ganze überhaupt ein Fall des § 37b EstG oder muss die Est überhaupt nicht pauschaliert werden, da es sich um eine Werbeveranstaltung des M handelt? 4. Angenommen, eine Pauschalierung muss erfolgen, um eine Versteuerung auf Seiten der Kunden zu vermeiden, welche Aufwendungen sind dann der pauschalen Steuer zu unterwerfen?
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