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Freiberufler least Fahrzeug und ordnet dieses dem Betriebsvermögen zu. Die betriebliche Nutzung ist unzweifelhaft größer 50 v.H.. Im Privatvermögen befindet sich ein weiteres Fahrzeug. Der Leasingvertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen. Der Freiberufler stirbt sechs Monate vor Ende der Leasinglaufzeit. Die Erben erklären eine Betriebsaufgabe auf den Todeszeitpunkt. Die Leasinggesellschaft stimmt der Auflösung des Vertrages nicht zu.Frage: Stellen die restlichen Leasingkosten nachträgliche Betriebsausgaben des Freiberuflers dar, die im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns das Ergebnis mindern?
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