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Es handelt sich um eine PersGes, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Vor einem Jahr wurde der Anteil eines Gesellschafters gegen lebenslängliche Rentenzahlung von den verbleibenden Gesellschaftern erworben. Es wurde der Barwert der Anschaffung des Anteils ermittelt und - in diesem Fall als Firmenwert - aktiviert. Die laufenden Rentenzahlungen wurden in Höhe des Zinsanteils als Betriebsausgaben behandelt (= Differenz der Minderung des Barwerts vom 01.01. zum 31.12.). Im laufenden Jahr verstirbt nun der ausgeschiedene Gesellschafter. Die Rentenzahlungen sind nicht mehr zu leisten und die Verpflichtung in Höhe des Barwerts in Höhe von ca. 250.000 € fällt weg. Wie ist der Wegfall der Verpflichtung in diesem Fall zu behandeln? Ist der Vorgang "neutral", weil in der Gewinnermittlung keine Verpflichtung passiviert werden darf?
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