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An einer Rechtsanwalts-GbR (Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG) sind vier Anwälte beteiligt (A 17,5%, B 17,5%, C 35% und D 30%). C ist unerwartet verstorben. Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Fortsetzungsklausel mit den verbliebenen Anwälten.Die Erben von C können keine Gesellschafter werden und müssen abgefunden werden. Mit den Erben hat man sich darauf geeinigt, dass TEuro 80 für den anteiligen Praxiswert zuzüglich Kapitalkonto gezahlt werden.Vom Anteil des C will B 15% übernehmen und D 20%. Die Ausgleichzahlungen an die Erben sollen aus dem Privatvermögen von B und D gezahlt werden.Können B und D die Zahlungen an die Erben des C für den Praxisnwert in eine positive Ergänzungsbilanz einstellen und abschreiben?Kann der Ausgleich für das Kapitalkonto aus dem Gesamthandsvermögen der Sozietät gezahlt werden?
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