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Mandant erbringt auf selbständiger Basis Personal-Coaching-Leistungen für ein Großunternehmen. Die Konzeption und die individuelle Planung für diese Leistungen werden im häuslichen Arbeitszimmer ausgearbeitet. Die Coachings selbst finden in den Räumlichkeiten des Kunden statt. Die Arbeitszeit des Mandanten wird wie folgt geschätzt: Vorbereitung, Konzeption, individuelle Anpassungen im Arbeitszimmer ca. 1/3 der Arbeitszeit; Durchführung der Coachings ca. 2/3 der Arbeitszeit. Mandant hat beim Auftraggeber keinen Büroraum zur Verfügung. Die Räumlichkeiten für die Coachings werden ihm jedoch zur Verfügung gestellt. 1. Greift die Abzugsbeschränkung für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers auf 1.250 €? 2. Der Mandant ist umgezogen. Vor seinem Umzug hat er bereits das Arbeitszimmer im künftigen Gebäude renoviert. Handelt es sich bei dem Büroraum im künftigen Gebäude in der Zeit bis zum Umzug um ein häusliches Arbeitszimmer? Das Arbeitszimmer wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt.
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