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A arbeitet als Seminarleitung für die Pharmaindustrie - verschiedene Firmen. Je nach Vereinbarung wird nur das Honorar, oder aber auch die Reisekosten vergütet. Wenn NUR Honorar fließt, bezahlt die jeweilige Firma die Anreise,Übernachtung etc. Muss für diese übernommenen Kosten, deren Höhe uns nicht vorliegt (weil direkt von der Firma bezahlt), geldwerter Vorteil als Einnahme in der EÜR berechnet und angesetzt werden?
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