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Mandantin will sich mit folgenden Themen selbständig machen: Kriminalprävention, autogenes Training, progressive Muskelentspannung also allg. Entspannungstherapie, Mutter-Kinder Yoga mit Qikong-Elementen. Dafür wird sie auch eine Kassenärztliche Zulassung nach § 20 SGB V erhalten. D.h. wenn die Patienten/ Kunden diese Kurse durchführen, können Sie im Nachhinein eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Meine Mandantin hat sämtliche notwendigen Abschlüsse, um psychotherapeutisch arbeiten zu können. 1. Sind die Einkünfte als freiberuflich einzugliedern? 2. Gilt eine Umsatzsteuerliche Befreiungsvorschrift oder sind die genannten Gebiete umsatzsteuerpflichtig? 3. Wenn umsatzsteuerpflichtig, greift dann ein Ermäßigungsgrund auf 7% Umsatzsteuer? 4. Wenn meine Mandantin umsatzsteuerpflichtig ist und somit den Mietvertrag für anzumietende Räume auch mit Umsatzsteuer ausgeschrieben wird, muss dieser dann zukünftig korrigiert werden, wenn sie ab nächstem Jahr auch umsatzsteuerfreie Erlöse erwirtschaftet (geplanter zusätzlicher Abschluss als Heilpraktikerin; Verteilung Erlöse ca. 50%/50%)?
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