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Die beiden Brüder Alexander und Peter kaufen im Jahr 2002 zusammen eine Immobilie. Diese verkaufen sie im Jahr 2013 nach Ablauf der 10 Jährigen Frist für private Veräußerungsgeschäfte mit Gewinn. Es handelt sich dabei um einen nicht steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Vorgang. Alexander hat zusätzlich - alleine und ohne seinen Bruder - in den Jahren 2011/2012/2013 sechs Immobilen gekauft und auch innerhalb dieser Zeit wieder verkauft, so dass ein gewerblicher Grundstückshandel von ihm vorliegt.  Nunmehr stellt sich die Frage, ob der anteilige Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie , die zusammen mit dem Bruder erworben wurde und außerhalb der 10 Jahresfrist veräußert wurde ebenfalls den Einkünften des gewerblichen Grundstückshandels von Alexander zuzuordnen ist.
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