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Unsere Mandantin ist Allgemeinmedizinerin und im Rahmen einer BP wird ein Kassenbuch angefordert. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 4 (3) EStG und es wurde keine Kasse geführt. Es gibt Bargeschäfte (Quittungen für Impfungen, Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc.) Ergäbe sich bei ihr eine Verpflichtung zur Kassenführung?
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