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Unser Mandant ist Gesellschafter in einer Rechtsanwalts GbR. Als Rechtsanwalt erbringt er auch Vortragstätigkeiten für verschiedene Auftraggeber.1) Wie sind die Honorare unseres Mandanten ESt- / und USt zu behandeln? Insbesondere ist fraglich, ob der Freibetrag i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG auf die Honorare die unser Mandant für seine Vortragstätigkeiten erhält Anwendung findet?2) Ist es notwendig, um den Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG zu nutzen, dass die Auftraggeber unseres Mandanten für dessen Vortragstätigkeiten mildtätig oder gemeinnützig tätig sind?3) Ist es (bezogen auf die Nutzung des Freibetrags i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG) schädlich, wenn die Honorare für die Vortragstätigkeiten über die Rechtsanwaltskanzlei abgerechnet werden?
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