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Ein Rechtsanwalt betreibt seine Praxis zunächst als Einzelunternehmen und mietet u.a. Räumlichkeiten an. Nach Aufnahme eines Rechtsanwaltes als Partner wird die Tätigkeit als Sozietät fortgesetzt. Da noch Teile der angemieteten Räumlichkeiten leer stehen und von der Sozietät nicht genutzt werden, sollen diese nunmehr an einen gewerblich tätigen Unternehmensberater untervermietet werden. Führt die Untervermietung an den Unternehmensberater, der gewerbliche Einkünfte erzielt, zur Infektion der grundsätzlich freiberuflichen Einkünfte der Rechtsanwälte aus selbständiger Arbeit zu solchen aus Gewerbebetrieb? (Abfärbetheorie?) Hinweis: Die Einnahmen aus der Untervermietung betragen ca. 5 % des Umsatzes der Sozität.
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