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Vermittlungsleistung,Reverse-Charge,Vortragstätigkeit

Der ehemalige Paralympics-Teilnehmer MB ist Motivationstrainer und Mental Coach. Dazu hält er Vorträge im Inland, innerhalb der EU und in der Schweiz. Seine Umsätze belaufen sich insgesamt auf EUR 150.000 pro Jahr. Seine Rechnungen für seine Auftritte belaufen sich auf netto ca. EUR 2.000 pro Tag bzw. Auftritt. Beauftragt wird er nur von Unternehmen.Es stellt sich die Frage, ob er die Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer stellen muss, wenn er von einem ausländischen Auftraggeber (aA) beauftragt wird. Bei einem EU-Ausländer hätte dieser (aA) für das Auftrittsland eine Id-Nr. MB verfügt über keine ausländischen USt-Id-Nrn. Er hat lediglich eine deutsche USt-Id-Nr.Zusätzlich stellt sich aus umsatzsteuerlicher Sicht die Frage, wie die Rechnungslegung (mit oder ohne inländische USt) zu erfolgen hat, wenn MB an die SR GmbH mit Sitz in Stuttgart eine Vermittlungsprovision zu bezahlen hat. Die SR GmbH akquiriert mögliche Kunden für den Einzelunternehmer MB und erhält dafür 20 % des Tagessatzes als Provision. Die SR GmbH ist eine deutsche Unternehmerin mit einer deutschen USt-Id-Nr.
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