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Beförderungsleistung,Vermietung von Fahrzeugen,Drittland

Ein Mandant von uns ist in der Transportbranche (Schienenverkehr) tätig. Neben Transportleistungen vermietet er – als selbständige Hauptleistung – auch Waggons. Kann Ihres Erachtens § 3a Abs. 8 UStG für diese Waggonvermietung zur Anwendung kommen, wenn die Leistung an einen deutschen Unternehmer erbracht wird, die Mietdauer mehr als 30 Tage beträgt und die Waggons im Drittland vermietet werden? Kann es sich um eine mit der Beförderung im Zusammenhang stehende Leistung handeln? 
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