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Kostenweiterbelasstung,cost plus,Gesellschafterbeitrag

Deutsche GmbH, deren Geschäft ein Wertpapierhandel mit eigenem Vermögen ist, hat aus organisatorischen Gründen (ABN Bankverbindung) eine 100-%-Tochter in den Niederlanden gegründet. Die Tochter hat das gleiche Geschäft. Beide Firmen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die deutsche GmbH berechnet ihre Kosten (auch Lohnkosten) anteilig an die niederländische Tochter über eine cost-plus-Berechnung. Ist die Weiterbelastung umsatzsteuerpflichtig analog §13b UStG, Abführung durch den Empfänger der Leistung?
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