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Beratung,Saudi-Arabien

Für Ihre Einschätzung zu folgendem Fall wären wir dankbar:Unser Mandant ist Einzelunternehmer in Deutschland und im Bereich Unternehmensberatung tätig. Der Einzelunternehmer erbringt eine Beratungsleistung im Drittland (Saudi-Arabien). Der Kunde/Auftraggeber ist ein in Saudi-Arabien ansässiges Unternehmen. Wie sind folgende Einzelpunkte aus steuerrechtlicher Sicht in Deutschland für den Leistungserbringer zu würdigen:1)Kann die Rechnung in US-Dollar bzw. ausländischer Währung fakturiert werden oder ist für den deutschen Leistungserbringer zwingend eine Rechnungsstellung in Euro vorgegeben?2)Die Rechnung soll ausschließlich in englischer Sprache gestellt werden. Gibt es hierzu aus deutscher Sicht Hinderungsgründe?3)Der Ort der Leistung ist u. E. gem. § 3a Abs. 2 UStG im Ausland. Somit liegt eine im Inland nicht steuerbare Leistung vor.Hat der deutsche Leistungserbringer eine besondere Hinweispflicht auf der Rechnung bzw. muss/soll auf der Rechnung irgendein besonderer Vermerk erfolgen in Bezug auf umsatzsteuerliche Sachverhalte o. Ä.?Da die Rechnungssummen sehr hoch angesiedelt sind und sich in dieser Geschäftsverbindung wohl ein regelmäßiger Leistungsaustausch zwischen den beiden Beteiligten begründet, sind wir sehr dankbar für Ihre fachliche Stellungnahme.
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