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Liechtenstein,Rechtsanwalt,Stiftung

Mein Mandant ist eine deutsche Rechtsanwaltssozietät und hat in Deutschland ein Rechtsverfahren für eine Stiftung, die ihren Sitz in Liechtenstein hat, durchgeführt. Jetzt soll die Rechnung gegenüber der Stiftung gestellt werden. Bei der abzurechnenden Tätigkeit handelt es sich um eine Verfahrensgebühr für eine Nichtzulassungsbeschwerde.Wie ist die Rechnung umsatzsteuerlich zu behandeln? 19 % USt, § 13b UStG oder nicht steuerbar?Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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