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Kostenweiterbelastung,durchlaufender Posten,Schweiz

Sachverhalt:Die A-AG (deutscher Unternehmer), die mit dem originären Geschäft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, hat für einen Heizungsschaden in einer angemieteten Immobilie in Deutschland ohne vorherige Absprache mit dem Schweizer Vermieter einen deutschen Handwerker beauftragt und für die Reparaturleistung 833 € bezahlt.Im Nachgang wurde zwischen der A-AG und dem Schweizer Vermieter vereinbart, dass der Schweizer Vermieter die Kosten von 833 € übernimmt.Fragen:1. Stellt die Kostenweiterbelastung an den Schweizer Vermieter überhaupt eine umsatzsteuerliche Leistung dar?2. Wenn 1. bejaht wird, bestimmt sich der Ort der Kostenweiterbelastung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG oder nach § 3a Abs. 2 UStG?3. Welche Umsatzsteuer-Deklarationspflichten sowie Anforderungen an die Rechnungstellung über Kostenweiterbelastung bestehen seitens der A-AG?
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