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Grundstücksleistung § 3 a UStG,Dekorateur,Umkehr der Steuerschuld

Eine Agentur aus Amerika beauftragt meine Mandantin mit der Dekoration eines Schaufensters. Meine Mandantin soll dabei wie folgt abrechnen (Forderung der Agentur):1. Sie stellen die Rechnung auf die US-Gesellschaft aus.2. Sie führen unsere Steuer-Nr. auf.3. Sie führen Ihre USt-ID-Nr. auf.4. Sie führen keine Umsatzsteuer auf und schreiben folgenden Satz auf die Rechnung: „Umsatzsteuer wird gem. § 3a Abs. 3 UStG nichterhoben. Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über.“Zur Erklärung: Wenn der Leistungsempfänger im Ausland ansässig ist, dann ist der Leistungserbringer (Sie) nicht für das Abführen der Umsatzsteuer verantwortlich.Ist diese Aussage richtig? Meines Erachtens kann sich die Steuerschuld nicht nach Amerika verlagern, wenn die Leistung in Deutschland steuerbar und mangels Befreiung auch steuerpflichtig ist.
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