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Vermietung von Schweißgeräten,Ort der Leistung,§ 3a UStG

Wir bitten um Ihre Einschätzung für den folgenden Sachverhalt:Unser Mandat L besitzt eine Firma, die hier in Deutschland Schweiß-Arbeiten ausübt. L vermietet einige seiner Schweißgeräte an Unternehmer mit Sitz in Polen/Rumänien/Italien etc. Die Vermietung dieser Schweißgeräte findet allerdings hier in Deutschland statt, die Geräte werden also beispielsweise von den polnischen Firmen hier in Deutschland auf Baustellen eingesetzt. Ist der Ort dieser sonstigen Leistung nach § 3a (2) UStG (B2B) zu beurteilen oder trifft eine Sonderregelung zu, sodass die Vermietung in Deutschland steuerpflichtig ist?
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