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Seminar,Leistungsort

Hiermit wird um Stellungnahme gebeten, wie eine Seminarveranstaltung/Forum umsatzsteuerlich zu behandeln ist, die der Steuerpflichtige (GmbH in Deutschland) organisiert und veranstaltet. Die Veranstaltung erfolgt für und auf Rechnung verschiedener Sponsoren (Auftraggeber), die die Kosten der Veranstaltung abdecken. Es handelt sich hierbei um Auftraggeber/Sponsoren sowohl aus Deutschland, einem EU-Land und aus einem Drittland. Die Teilnehmerakquise betreibt der Organisator (unser Mandant). Es handelt sich nach meiner Auffassung um eine Leistungserbringung unseres Mandanten gegenüber den Sponsoren als Auftraggeber, die das Entgelt bezahlen. 1. Aufgrund der Leistungserbringung gegenüber EU-Mitgliedern werden die Rechnungen in Deutschland ohne Umsatzsteuer erstellt, so dass ein im EU-Land umsatzsteuerpflichtiger Vorgang nach § 13b UStG im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu erfassen ist? 2. Gegenüber dem im Drittland ansässigen Auftraggeber ist die Leistungserbringung mit entsprechender Steuerpflicht im Drittland (Ort der Leistung Drittland) auf den Drittländer zu verlagern, so dass eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer erfolgt? 3. Ich gehe davon aus, dass trotz der Veranstaltung in Frankreich keine Umsatzsteuerpflicht in Frankreich entsteht, sondern sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Veranstalters in Deutschland bzw. bei EU-Mitgliedern (mit ID-Nummer des EU-Landes) im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b UStG) im EU-Land und bei Drittländern im Drittland der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. 4. Welche Nachweise sind für den im Drittland ansässigen Leistungsempfänger erforderlich? Ich gehe davon aus, dass ein Nachweis über die Unternehmertätigkeit ausreicht. 5. Für den im EU-Land ansässigen Unternehmer ist nach meiner Ansicht der ID-Nummernaustausch als Nachweis ausreichend.6. Wie sind die Kostenrechnungen vom Veranstaltungsort in Frankreich zu erstellen? Kann hier der französische Rechnungssteller ebenfalls nach § 13b UStG im Rahmen der Steuerschuldnerschaft abrechnen, obwohl die Leistung wie Catering, Übernachtungen und Zurverfügungstellung von Räumen in Frankreich erfolgen? Da die Leistung gegenüber unserer GmbH in Deutschland erbracht wird, ist Leistungsort Deutschland.Bitte nehmen Sie zu den Punkten 1.–6. Stellungnahme im Rahmen Ihrer Beurteilung.
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