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Umsatzsteuer,Ort der Leistung,Reiseleitung

Unser Mandant B betreibt in Dresden ein Unternehmen, das entgeltliche Informationsveranstaltungen anbietet, so zum Beispiel Tipps und Informationen zur Reiseplanung.Der Unternehmer nimmt für deutsche Reiseveranstalter die Reiseleitung für Gruppen in Ägypten wahr. Die Reiseveranstalter beauftragen B von Deutschland aus.Sind die Leistungen des B ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz in Deutschland?
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