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Mein Mandant war von Januar bis November 2012 in USA nichtselbständig tätig. Danach hatte er wieder seinen Wohnsitz in Deutschland. Seit 2009 zahlt er Beiträge in einen Riestervertrag ein. Vom 01.01.-30.09.2013 erhielt er Arbeitslosengeld. Seit 01.10.2013 ist er selbständig tätig. Seine Ehefrau ist Beamtin und zahlt in einen eigenen Riestervertrag ein. Meiner Ansicht nach müsste er eigentlich in 2013, da er Arbeitslosengeld bezogen hat, unmittelbar zulageberechtigt sein - in seinem Zulagenantrag für 2013, den ich für ihn ausfülle, wird nur nach Einkünften 2012 gefragt. - jetzt kommen mir Zweifel, ob er tatsächlich unmittelbar zulageberechtigt in 2013 sein kann.
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